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Sie haben eine Reifenfabrikatsbindung in den Fahrzeugpapieren?

Ihr Auto wurde vor März 2000 erstmalig zugelassen? Dann steht in ihren Fahrzeugpapieren in der Regel ein Reifenbindungsvermerk. Bis zum besagten Termin war es vom Fahrzeughersteller gegebenenfalls vorgeschrieben welchen Reifen sie verwenden müssen. Hier wurde neben dem Reifenhersteller, dem Reifentyp sogar eine Profilausführung vorgeschrieben.

Der Grund hierfür ist die Unbedenklichkeitsfreigabe des Fahrzeugherstellers. Er hatte diesen speziellen Reifen in Hinsicht auf Freigängigkeit also Passgenauigkeit und Fahrverhalten getestet und freigegeben. Seit März 2000 ist die Reifen-Fabrikatsbindungen aufgehoben und die bis dato eingetragenen Freigaben sind seitdem lediglich als Empfehlung zu sehen.

Sie brauchen sich aus diesem Grund nicht zwingend an die vorgeschriebene Reifenmarke aus den Fahrzeugpapieren zu halten. Der Verzicht auf Fabrikatsbindung gilt jedoch nur für Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und Transporter.

Bei Motorrädern besteht weiterhin eine eingeschränkte Verwendung der Reifenmarke, wie in den Papieren vorgeschrieben. Es ist jedoch auch hier möglich andere Reifenfabrikate zu verwenden. Sprechen sie hierzu mit Ihrem Motorradhersteller bzw. Fachhändler.

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