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FAQ / Häufig gestellte Fragen

Wir haben uns gedacht, warum sollen Sie nicht von unseren Erfahrungen profitieren. Aus diesem Grund finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zu...

Muss ich meine Alufelgen abnehmen und eintragen lassen?

Ob Ihre neuen Alufelgen bei einer Prüfstelle (TÜV/Dekra etc.) vorgeführt und abgenommen werden müssen, ist unterschiedlich. Die Angaben hierzu können Sie dem Gutachten der Alufelgen entnehmen. Hier steht hinter Ihrem Fahrzeug unter Auflagen/Hinweise eine Abkürzung. Im Fall einer notwendigen Abnahme z.B. die A01. Die ausführliche Erläuterung dazu finden sie am Ende der Dokumentation. In diesem Fall:

A01
Nach Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Der TÜV achtet auch darauf, dass sich der Abrollumfang neuer Reifen nicht zu sehr von der Serienbereifung unterscheidet. Sollte es doch so sein, kann es zu Problemen kommen. Wenn zu immense Unterschiede in Bezug auf Felgenbreite von Vorder­- und Hinterachse, bzw. unterschiedliche Reifengrößen mit zu großen Abweichungen im Abrollumfang auftreten, kann es sein, dass elektronische Helfer wie ABS und ESP nicht mehr korrekt funktionieren oder sogar vollständig ausfallen. Deshalb achten Sie bei einer neuen Felgen- oder Reifenkombination unbedingt darauf, dass es ein Gutachten der Alufelgen mit der entsprechenden Reifengröße auch für Ihr Fahrzeugmodell zugelassen ist.

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