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Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa verschärft

Neue Auflagen zur Winterreifenplicht 2017 - Worauf muss ich achten?

Ab dem 01. Juni 2017 ist die Verordnung zur Winterreifenpflicht um detaillierte Ergänzungen beziehungsweise Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Darauf weist der BRV hin. Ab der kommenden Wintersaison sind also Neuerungen in der Winterreifenpflicht zu beachten.

Somit müssen alle ab dem 01. Januar 2018 produzierten Reifen mit dem Schneeflockensymbol, also dem „3 Peak Mountain Snow Flake“ (3PMSF) Piktogramm gekennzeichnet sein. Nur mit dieser Kennzeichnung gelten die Reifen als Winterreifen. Für die bis zum 31. Dezember 2017 produzierten und nur mit M+S gekennzeichneten Reifen gilt jedoch eine lange Übergangsfrist. Die Reifen können bis zum 30. September 2024 verwendet werden.

Wie erkenne ich Eigenschaften von Winterreifen?
Auf den Bildern sehen Sie eindeutig die besonderen Lamellen der Winterreifen. Mit diesen kann ein Winterreifen auf Eis und Schnee den erforderlich Halt bieten. Natürlich neben anderen Eigenschaften wie beispielsweise der Gummimischung.


Bei einem Verkehrsunfall kann die Winterreifenpflicht auch Auswirkung auf die Schadenregulierung der Versicherung haben. Kommt es bei winterlichen Wetterbedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann eine Teilschuld greifen, auch wenn der Unfall nicht primär verschuldet wurde. Ebenso droht ein Bußgeld von 60€ und 1 Punkt in Flensburg (Stand 2023), wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen kontrolliert werden.

Wir empfehlen trotz der langen Übergangszeiten zu Ihrer eigenen Sicherheit darauf zu achten, dass die eingesetzten Winterreifen auch wirklich die Eigenschaften von Winterreifen besitzen, sollte das Schneeflockensymbol fehlen.

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