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Reifen mit gutem Preis/Leistungsverhältnis, laufruhig und komfortabel.
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21.02.2023
ADAC
ausreichend
Geprüfte Dimension:2055516V
Stärken wenig Abrieb effizient Schwächen unausgewogen deutliche Schwächen auf trockener und nasser Fahrbahn (Abwertung) deutliche Schwächen bei der Nachhaltigkeit
Fazit Fahrsicherheit: Der Hifly HF 201 weist sowohl auf trockener als auch auf nasser Fahrbahn Schwächen auf, weshalb er bei Fahrsicherheit aufgrund der Nassperformance nicht über eine ausreichende Bewertung hinauskommt. Der Hifly erhält sowohl bei der Rückmeldung am Lenkrad als auch beim Verhalten im Grenzbereich eine nur befriedigende Bewertung. Für eine bessere Bewertung ist sein Fahrverhalten etwas zu unpräzise: dem Fahrer fällt es etwas schwerer, auf Anhieb den für die Kurve nötigen Lenkwinkel am Lenkrad einzustellen, weshalb dieser im Kurvenverlauf öfter korrigiert werden muss. Zudem neigt das Testfahrzeug bei Ausweichmanövern zum Übersteuern und ist daher etwas schwieriger zu kontrollieren. Sein Bremsweg wird, bezogen aufs Testfeld, als gut eingestuft. Auf nasser Fahrbahn kommt der HF 201 nicht über ein ausreichendes Urteil hinaus. Sowohl seine Bremsleistung als auch sein Verhalten im Nasshandling werden aufgrund seines schwachen Gripniveaus und einer zu ausgeprägten Neigung zum Unter- und Übersteuern - der Reifen kann Längs- und Querkräfte nur ausreichend miteinander kombinieren – als ausreichend bewertet. Für sein Aquaplaningverhalten bekommt er eine befriedigende Beurteilung. Fazit Umweltbilanz: Bei der Umweltbilanz verpasst der Hifly HF 201 nur knapp eine gute Bewertung. Während seine prognostizierte Laufleistung als befriedigend eingestuft wird, sichert er sich gute Noten beim Abrieb sowie beim Reifengewicht und im Kraftstoffverbrauch. Bei der Nachhaltigkeitsbewertung kommt, der in China produzierte Reifen nicht über ein ausreichendes Urteil hinaus.
EU-Reifenlabel
Ab dem 1. November 2012 gilt die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung, kurz EU-Reifenlabel genannt, für alle nach dem 30. Juni 2012 produzierten Reifen.
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Kraftstoffeffizienz
Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5 %* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
Beispiel (PKW-Reifen):
Quelle: Folgenabschätzung der Europäischen Kommission SEC(2008)2860
* wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Nasshaftung
Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse G um bis zu 30 % verkürzen. Bei einem „normalen“ Pkw mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h kann der Bremsweg um bis zu 18 m kürzer sein*.
Beispiel (PKW-Reifen):
* auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn
Externes Rollgeräusch
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräusches des Reifens in Dezibel.
Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuschs.
Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.
Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert.
Quelle: wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.