Förderprogramm DE-Minimis - Änderungen 2018 – Was ist neu?
Antragsverfahren
Antragsfrist vom 08. Januar bis 01. Oktober 2018
Straßenverkehrsrechtliche Neuregelung von Winterreifen – Auswirkung auf die Förderung von Reifen
Ab 01.01.2018 müssen Fahrzeuge über 3, 5 t Gesamtgewicht an den Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet sein, die ein „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/ 3PMSF haben.
Die Winter- und Ganzjahresreifen mit der Kennung M+S/ MS/ M/S mit einem Herstellungsdatum ab 01.01.2018 gelten nicht mehr als „Winterreifen“.
Für eine Förderung hat dies folgende Auswirkungen:
Winter- und Ganzjahresreifen mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/ 3PMSF sind für die Antriebsachse obligatorisch und können daher nur noch unter 1.9 gefördert werden; auf den anderen Achsen ist eine Förderung nach 1.3 möglich.
Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S mit Herstellungsdatum bis einschließlich 31.12.2017 können noch als Winterreifen auf allen Achsen, die nicht die Antriebsachsen sind, unter 1.3 gefördert werden; auf den Antriebsachsen sind sie nur nach 1.9 förderfähig. (da „Winterreifen“ auf diesen Achsen vorgeschrieben sind)
Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018 gelten nicht mehr als „Winterreifen“ und sind nur noch unter 1.9 förderfähig.
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr